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Gemeinderatssitzung vom 24. Juni 2024

26. Juni 2024

Der Gemeinderat hat an dieser Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Austrennung Mischwassersystem
Bereits an der ersten Januar-Sitzung 2024 liess sich der Gemeinderat von der Bau- und Werkkommission im Detail über die verschiedenen Varianten einer Austrennung des Mischwassersystems im Dorfteil Starrkirch informieren.
Da die drei präsentierten Varianten den Gemeinderat nicht in allen Teilen zu überzeugen vermochten, hatte der Gemeinderat damals beschlossen, weitere Möglichkeiten durch ein Ingenieurbüro auf die technische Machbarkeit abklären zu lassen.
Die entsprechenden Abklärungen sind inzwischen abgeschlossen und die Machbarkeitsstudie lag nun dem Gemeinderat vor. Im nördlichen Bereich wäre eine oberflächige Versickerungsanlage relativ einfach und mit überschaubaren Investitionskosten (rund 50'000 Franken) realisierbar. Im südlichen Bereich müsste jedoch entlang der Mettlenstrasse eine zweistufige Anlage erstellt werden, im 1. Schritt mit einer oberflächigen Versickerungsanlage und im 2. Schritt mit einem unterirdischen Versickerungsbauwerk. Die Kosten dafür werden mit rund 700'000 Franken beziffert und bedürfen ausserdem der Zustimmung von privaten Grundeigentümern. Der Gemeinderat erachtet diese Variante zwar als machbar, aber angesichts der Kosten als unrealistisch. Weiter bestehen Unklarheiten bezüglich dem Oberflächenwasser der Kantonsstrasse (Aarauerstrasse). Der Gemeinderat hat deshalb die Bau- und Werkkommission um weitere Abklärungen gebeten.

Genereller Entwässerungsplan (GEP)
Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) ist - wie auch das Generelle Wasserversorgungsprojekt (GWP) - ein Planungsinstrument, das im Nachgang zur rechtsgültig gewordenen Ortsplanung überarbeitet werden musste. Es handelt sich um Unterlagen, welche nach den kantonalen Bestimmungen des Nutzungsplanverfahrens behandelt werden müssen.
Bereits im Jahre 2021 hat der Gemeinderat den Auftrag für die Überarbeitung des GEP an das Büro OSTAG Ingenieure AG, Olten, vergeben. Die Arbeiten sind in der Zwischenzeit fertiggestellt und der Gemeinderat liess sich nun von der Bau- und Werkkommission sowie vom Büro OSTAG Ingenieure AG über die ausgearbeiteten Dokumente orientieren.
Auf Antrag der Bau- und Werkkommission hat der Gemeinderat nun die öffentliche Auflage des Generellen Entwässerungsplans (GEP) beschlossen. Die Auflage erfolgt jedoch erst nach den Sommerferien, nämlich in der Zeit vom 19. August 2024 bis 18. September 2024. Die Unterlagen können wie üblich auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Sanierung Weidstrasse Ost
Für das Jahr 2025 ist die Sanierung der Weistrasse Ost geplant. Dabei handelt es sich um den Abschnitt von der Aarauerstrasse (bei Pizzeria) bis zur Liegenschaft Weidstrasse 35. Saniert werden sollen die Wasserleitung, die Kanalisation und der Strassenbau.
In einem ersten Schritt erfolgte nun die Submission für die Bauingenieurarbeiten. Aufgrund des Antrags der Bau- und Werkkommission beschloss der Gemeinderat, die Bauingenieurarbeiten für die Sanierung der Weidstrasse Ost dem Büro OSTAG Ingenieure AG, Olten, zu vergeben. In einem nächsten Schritt wird nun das Bauprojekt sowie der Kostenvoranschlag ausgearbeitet, welche die Grundlage für das Kreditbegehren (voraussichtlich zHd. der Gemeindeversammlung) bilden.

Ersatz der Strassenbeleuchtung bzw. Umrüstung auf LED-Technik
Vor ein paar Jahren hatte der Gemeinderat beschlossen, dass bei neuen Strassen oder beim Ersatz bestehender Strassenkandelaber LED-Leuchten zu verbauen sind. Im Verlauf der Jahre wurde so einige LED-Leuchten auf dem Gemeindegebiet erstellt. Am Säliring besteht bereits eine "smarte" Anlage, welche bei Nichtbenützung der Strasse abdimmt.
Im Rahmen des Energieeffizienztages wurde eine Umfrage gemacht und die meisten Rückmeldungen sprachen sich für eine Umrüstung der gesamten Strassenbeleuchtung auf LED-Technik aus. Mit dieser Umrüstung können auch Stromkosten gespart werden. Man geht von einer Einsparung zwischen 40 und 45 Prozent aus.
Die Aare Versorgungs AG (AVAG) hat inzwischen ein Projekt für die Umrüstung der gesamten Strassenbeleuchtung auf LED-Leuchten erstellt. Dabei sollen alle Leuchten mit einem smarten System ausgerüstet werden. Die einmaligen Kosten belaufen sich auf rund 279'000 Franken. Diese Kosten kann die Gemeinde entweder bezahlen oder über die jährlichen Abrechnungen der AVAG finanzieren lassen. Dazu kommt eine einmalige Rückzahlung für den Restbuchwert der auszuwechselnden Beleuchtungskörper. Diese Einmalzahlung beläuft sich auf rund 38'000 Franken. Bezüglich dieser Einmalzahlung sind im Gemeinderat in der Behandlung des Geschäfts noch Fragen aufgetaucht. Diese sollen nun innert Wochenfrist abgeklärt werden, sodass der Gemeinderat an der letzten Sitzung vor den Sommerferien am 1. Juli 2024 den Beschluss fassen kann.

Schaffung einer Personalverordnung
Die Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil wurde im März 2023 an der Gemeindeversammlung teilrevidiert im Hinblick auf die personellen Veränderungen und Reorganisa­tion, welche aktuell in der finalen Phase der Umsetzung steht. Sie soll als Grundlage dienen und erfordert momentan keine weiteren Anpassungen. Hingegen sollen in einer Personalverordnung verschiedene Punkte - ergänzend zur DGO - festgelegt werden.
Der Gemeinderat hat nun beschlossen, dass eine solche Personalverordnung ausgearbeitet werden soll. Dabei handelt es sich um internes Verwaltungsdokument - ergänzend zu den Bestimmungen der DGO.
 

(© Gemeindeverwaltung Starrkirch-Wil)